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Barrierefreiheit und Niedrigschwelligkeit

Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Pankow

Der gesamte Prozess ist inklusiv und barrierefrei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten. Barrierefreiheit und Niedrigschwelligkeit ist für alle Menschen zu gewährleisten. Es sollten möglichst Veranstaltungsorte und -räume, auch die digitalen, gewählt werden, die barrierefrei zugänglich und nutzbar sind. Analoge und digitale Informationen werden möglichst barrierefrei zur Verfügung gestellt.

Die genannten Punkte sollen bereits bei der Planung jedes Beteiligungsschrittes berücksichtigt werden. Barrierefreiheit wird jeweils nach dem anerkannten Stand der Technik und Verfahren definiert.

AG.URBAN Moderation erstellt am
Referenznr.: 2019-05405

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