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Kein Lärm von Gewerbemüll in Höfen

Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013 Sonstiges

Gastronomiebetriebe haben häufig ihre Mülltonnen und Glascontainer in den Hinterhöfen stehen. Dies sollte verboten werden, damit die Anwohner ihre Nachtruhe haben und nicht zwischen 22-8h massiv belästigt werden. 

 

 

Sus erstellt am
Referenznr.: 2019-04956

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