Zum Inhalt springen

Kein Lärm von Gewerbemüll in Höfen

Sus erstellt am
  • Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013
  • Sonstiges

Gastronomiebetriebe haben häufig ihre Mülltonnen und Glascontainer in den Hinterhöfen stehen. Dies sollte verboten werden, damit die Anwohner ihre Nachtruhe haben und nicht zwischen 22-8h massiv belästigt werden. 

 

 

Referenznr.: 2019-04956