Kein Lärm von Gewerbemüll in Höfen
Sus
erstellt am
- Kapitel 2: Was bisher erreicht wurde - Umsetzung der Lärmaktionspläne 2008 und 2013
- Sonstiges
Gastronomiebetriebe haben häufig ihre Mülltonnen und Glascontainer in den Hinterhöfen stehen. Dies sollte verboten werden, damit die Anwohner ihre Nachtruhe haben und nicht zwischen 22-8h massiv belästigt werden.
Referenznr.:
2019-04956