Emissionen durch Windklangspiele, Dekobrunnen, Poolpumpen etc.
12-Berlin
erstellt am
- Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023 gesamt
- Sonstiges
Es sollte eine gesetzliche Verpflichtung geben, Dekobrunnen, Poolpumpen etc. mindestens in der Zeit von 20:00 bis 08:00 auszustellen, sofern sich Nachbarn hiervon gestört fühlen (und zwar ohne Messung der Lärmemissionen, Dokumentation etc.)
Windklangspiele sollten generell nicht zulässig sein, sobald sich ein Nachbar hierdurch gestört fühlt.
Referenznr.:
2019-04903