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Reduzierung der Grenzwerte für den Straßenlärm

Lärmaktionsplan Berlin 2018-2023 gesamt Straßenlärm

Die Grenzwerte für den Straßenlärm sollten für alle Straßen generell auf höchstens 54 dB(A) für die Nacht reduziert werden, so dass es als Anwohner leichter möglich ist, zumindest nachts aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu erreichen.

 

Vgl. Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV § 2 Immissionsgrenzwerte

 

"(1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung sicherzustellen, daß der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:

                                Tag         Nacht

(...)

2.            in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

                                59 Dezibel (A)   49 Dezibel (A)

3.            in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

                                64 Dezibel (A)   54 Dezibel (A)

(...)"

 

 

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz geht davon aus, dass durch Einführung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h Pegelminderungen Tag / Nacht von bis zu 3,1 dB(A) erreichbar sind.

 

Beispiel:

- Straßenbereich, in dem 50 km/h zulässig sind

- Die Verkehrslärmbelastung beträgt am Tage 65 dB(A) und in der Nacht 58 dB(A)

- Damit liegt die Lärmbelastung unter den gesetzlichen Richtwerten von 70 dB(A) tagsüber und 60 db(A) nachts, eine Geschwindigkeitsreduzierung wurde somit abgelehnt

- Nach der nächsten Kreuzung (Kurve) wurde dagegen nachts eine Verkehrslärmbelastung von bis zu 62 dB(A) ermittelt und für die Nacht eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h verfügt

12-Berlin erstellt am
Referenznr.: 2019-04899

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