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Lärmbelästigung durch Nachbarn (Verbot von Bässen, Isolierung)

Kapitel 5: Lärmminderungsstrategien und Maßnahmen 2018-2023

Es ist leider nicht möglich, etwas gegen Lärmbelästigung durch Nachbarn zu tun. die z.B. die Bässe von ihrem Fernseher oder ihrer Musikanlage zu weit aufdrehen. Es ist sehr schwierig Zeugen zu finden, sodass man erfolgreich gegen den lärmenden Nachbarn vorgehen kann.

Das Ordnungsamt ist permanent nicht erreichbar.

Die Polizei hilft hierbei leider auch nicht weiter. Letztere lässt sich immer sehr viel Zeit bis sie auftaucht. Hat man jeden Tag eine Stunden Lärmbelästigung durch die Nachbarn, die Beamten tauchen aber immer erst nach zwei Stunden auf, nützt das nichts. So schafft man es nicht, einen Zeugen für die Lärmbelästigung zu kriegen.

Wenn die Beamten da sind, betreten sie, trotz bitten, auch nie die eigene Wohnung. Sie bleiben immer nur im Hausflur. Die Lärmbelästigungen sind aber oftmals nur in den direkt Wohnungen zu hören.

Sehr schwer ist es, wenn eine Lärmbelästigung durch die Bässe des Fernsehers eines Nachbarn vorliegt. Da ist es ja immer nur laut, wenn die Filmmusik gerade präsent ist. Wenn einen ganzen Tag lang die Fernsehbässe eines Nachbarn ertragen muss, ist es anstrengend. Das gilt natürlich auch für andere Geräusche, die ähnlich "sporadisch" auftauchen.

Des Weiteren sind die Ruhezeiten auch nicht angemessen. Am Samstag früh um 6 Uhr durch einen Nachbarn aus dem Bett geworfen zu werden, ist nicht schön.

Daher bitte eine Möglichkeit schaffen, dass es leichter ist, an Zeugen für Lärmbelästigung zu kommen. Vielleicht den Vermieter verpflichten, der für sowas Personal bereit stellt.

Beispiel: jeden Abend um 19 Uhr dreht der Nachbar die Musikanlage oder den Fernseher auf --> man vereinbart mit dem Vermieter drei Abende, an denen jemand von der Hausverwaltung vorbeikommt und es sich selbst anhört.

 

Ansonsten bin ich generell dafür, dass Bässe in Mehrfamilienhäusern verboten werden.

Desweiteren fände ich es schön, dass für manche Haushaltsgeräte wie z.B. Waschmaschinen, Trockner, Spülmaschinen, usw. es verpflichtet ist, sich eine Gummimatte unter das Gerät zu legen, sodass diese nicht so starke Ruckel-Geräusche von sich geben, die dann auch in anderen Wohnungen zu hören sind.

Vermieter sollten dazu verpflichtet werden, regelmäßig die die Einhaltung der Hausregeln zu kontrollieren.

Trampa erstellt am
Referenznr.: 2019-04857

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