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Demokratische Legitimation von Betroffenenvertretungen

In Sanierungsgebieten gibt es sogenannte Betroffenenvertretungen. Diese Vertretungen stellen Vertreter der Bürger eines Gebietes für deren Belange im Rahmen eines Sanierungsverfahrens dar.

Wie ist eigentlich gewährleistet, dass eine solche Betroffenenvertretung überhaupt legitimiert ist, für die Bewohner eines Gebietes Entscheidungen zu treffen, Stellungnahmen abzugeben und dergleichen mehr.

Derzeit gibt es z.B. in der Nördlichen Luisenstadt die Diskussion um die Fortschreibung des  Rahmenplanes für das Sanierungsgebiet. Ich bin nicht an der Betroffenenvertretung beteiligt. Es ist mir aber auch nicht möglich, Einsicht in die Entwürfe zu nehmen und u. U. auch als Einzelperson Dinge aus diesem Rahmenplan anzusprechen. Müsssen derartige Dokumente nicht eigentlich auch veröffentlicht werden? Welche Möglichkeiten bestehen für interessierte und betroffene Bürger, sich dennoch einzubringen, selbst wenn sie von der Betroffenenvertretung ignoriert werden? Hier fehlt mir Transparenz... Wie soll diese gewährleistet werden?

JoergSimon erstellt am
Referenznr.: 2018-00946

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