Grundstücke der Spekulation entziehen
Grundsätzlich sollte kein Boden der Stadt mehr veräußert werden. Bebauung nur in Erbpacht, Grundstücke müssen Gemeingut sein!
Grundsätzlich sollte kein Boden der Stadt mehr veräußert werden. Bebauung nur in Erbpacht, Grundstücke müssen Gemeingut sein!