Zum Inhalt springen

V-23 \\ Nullemissionszone einrichten

Laufende Nummer: V-23

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Nullemissionszone einrichten

 

1. Kurzbeschreibung:

Die Einrichtung einer Nullemissions-Zone für Fahrzeuge ist erklärtes Ziel der Berliner Verkehrspolitik. Ihre Einrichtung wird in den ‘Verstärkten Maßnahmen Berlins in Anerkennung der Klimanotlage’, im Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr sowie im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021–2026 angeführt. Auf der Grundlage einer Machbarkeitsuntersuchung durch die SenUMVK entscheidet der Senat spätestens im Jahr 2024 über Zeitpunkt und Modalitäten der Einführung von Zufahrtsbeschränkungen für Verbrennerfahrzeuge mit dem Ziel, bis spätestens 2030 eine Nullemissionszone auf dem Gebiet der derzeitigen Umweltzone einzurichten. In einem folgenden Schritt soll die Nullemissionszone auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.

Der Senat kommuniziert die Pläne zur mittelfristigen Einführung einer Nullemissionszone frühzeitig und öffentlichkeitswirksam, um den Käufern von Kraftfahrzeugen klare Signale hinsichtlich ihrer Kaufentscheidungen zu geben.

Auf Bundesebene setzt sich das Land Berlin dafür ein, die Möglichkeiten zur Einführung von Nullemissionszonen bundesrechtlich abzusichern und auszuweiten.

Die Maßnahme trägt zum beschleunigten Wandel der Berliner Kfz-Flotte bei hin zu lokal emissionsfreien Fahrzeugen. Sie steht im engeren Bezug zu den Maßnahmen V-13 (Flächendeckende Ladeinfrastruktur) und V-19 (Kfz-Flotten in Berlin).

Geeignete Indikatoren zur Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind die Anzahl / Entwicklung der Ladepunkte im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum, auf privaten und gewerblichen Flächen sowie der Anzahl / Entwicklung der in Berlin zugelassenen batterie-elektrischer Pkw und leichten Nutzfahrzeuge.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung

 

3. Zielgruppe:

  • Nutzer*innen, Besitzer*innen und Käufer*innen von Kraftfahrzeugen
Referenznr.: 2022-13784

Kommentare