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V-13 \\ Ausweitung des Angebots von Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum

Laufende Nummer: V-13

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Ausweitung des Angebots von Ladepunkten im öffentlichen und halböffentlichen Raum

 

1. Kurzbeschreibung:

Eine der zentralen Strategien für ein klimaschonenderes Verkehrssystem ist die Antriebswende. Fahrzeuge mit konventionellen Verbrennungsmotoren sollen dabei durch Fahrzeuge mit kohlenstoffarmen und kohlenstofffreien Antrieben ersetzt werden. Der Fokus der Antriebswende liegt dabei auf dem Umstieg auf Elektromobilität. Dabei ist die Verfügbarkeit von öffentlicher, halb-öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur eine der Grundvoraussetzungen für die Akzeptanz von Elektromobilität bei Fahrzeugnutzer*innen.

Das Land Berlin beschleunigt den flächendeckenden Auf- und Ausbau einer öffentlichen, diskriminierungsfrei zugänglichen Ladeinfrastruktur insbesondere in den hochverdichteten innerstädtischen und innenstadtnahen Wohnquartieren, wo der Bau privater Lademöglichkeiten eingeschränkt ist.  

Dazu beschließt der Senat spätestens im Jahr 2023 auf Vorlage der für Verkehr und Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung ein Gesamtkonzept zur Errichtung von Ladeinfrastruktur, das auch Ladepunkte im halb-öffentlichen und privaten Raum berücksichtigt. Genehmigungsprozesse für den Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen und privaten Raum werden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz beschleunigt und digitalisiert. Ein vom Land Berlin initiiertes Modellprojekt soll zudem exemplarisch für einen Verwaltungsstandort oder für eine Wohnanlage eines kommunalen/öffentlichen Wohnungsunternehmens die Potenziale der Integration batterie-elektrischer Fahrzeuge in die Sektorkopplung und des bidirektionalen Ladens abschätzen und Hinweise darauf liefern, wie batterie-elektrische Fahrzeuge und rückspeisefähige Ladepunkte mittelfristig zur Stabilisierung des Stromverteilnetzes beitragen können. Die Maßnahme steht in enger Wechselwirkung mit den Maßnahmen V-19 (Emissionsfreie Flotten in Berlin) sowie V-23 (Nullemissionszone).     

Geeignete Indikatoren zur Wirkungsabschätzung sind die Entwicklung der Zahl der Ladepunkte im öffentlichen und halb-öffentlichen Raum sowie die Entwicklung der Zahl der in Berlin zugelassenen batterie-elektrischen Pkws und Nutzfahrzeugen.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • Die für die Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung
  • Bezirke
  • Berliner Agentur für Elektromobilität
  • In Berlin agierende Energieversorger
  • Stromnetz Berlin
  • Kommunale / öffentliche Wohnungsbaugesellschaften

 

3. Zielgruppe:

  • Pkw-Nutzerinnen und Pkw-Nutzer
Referenznr.: 2022-13779

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