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V-08 \\ Parkraum für eine geringere Pkw-Dichte managen

Laufende Nummer: V-8

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Parkraum für eine geringere Pkw-Dichte managen

 

1. Kurzbeschreibung:

Die derzeitige Bereitstellung von kostengünstigen oder kostenlosen Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum bietet nur geringe Anreize zum Umstieg auf den Umweltverbund oder zur Abschaffung des eigenen Pkw. Auch lokal emissionsfreie Elektrofahrzeuge benötigen Energie, bei deren Erzeugung CO2 emittiert wird. Flächen, die aktuell durch den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen werden, stehen nicht für den Rad- und Fußverkehr, als Aufenthaltsflächen oder für Klimaanpassungs-Maßnahmen zur Verfügung. Daher soll – parallel zum Ausbau des ÖPNV und der Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur – die Parkraumbewirtschaftung räumlich und tariflich ausgeweitet und die Anzahl der Pkw-Parkplätze verringert werden.

 

V-8a Parkraumbewirtschaftung:

Entsprechend dem Luftreinhalteplan werden alle öffentlichen Parkplätze im Gebiet innerhalb des S-Bahn Rings bis Ende 2023 bewirtschaftet. Die Parkbewirtschaftungszone wird bis 2026 auf alle verdichteten Wohn- und Gewerbegebiete ausgedehnt. Zudem werden die Gebühren für das Kurzzeitparken sowie das Anwohnerparken weiter erhöht. Dazu werden die Kosten des Kurzzeitparkens pro Stunde mindestens auf das Preisniveau eines ÖPNV-Tickets (Tarifzone ABC) angehoben und an dessen Preisentwicklung gekoppelt. Die Kosten des Anwohnerparkens werden ebenfalls weiter angehoben und eine CO2-basierte Staffelung eingeführt.  

 

V-8b Parkplätze reduzieren:

In einem zukunftsfähigen urbanen Mobilitätssystem kann der private Pkw nur noch eine geringe Rolle spielen. Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung entwickelt einen Masterplan “Parken Berlin”, der an einem sinkenden Pkw-Bestand ausgerichtet ist. Als mittelfristige Orientierung für die Entwicklung der Anzahl der Pkw-Parkplätze dient der vom Umweltbundesamt angeführte Zielwert von 150 Pkw pro 1.000 Einwohner. Geeignete Indikatoren für die Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind die Entwicklung der Zahl der in Berlin zugelassenen Fahrzeuge und Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum, sowie der Anteil bewirtschafteter Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Initiator: Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • Umsetzung: Die für Gebäude und Stadtentwicklung zuständige Senatsverwaltung, Bezirke

 

3. Zielgruppe:

  • Alle Pkw-Halter*innen und Pkw-Nutzer*innen in Berlin
Referenznr.: 2022-13776

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