Zum Inhalt springen

V-03 \\ Zügige Realisierung des Berliner Radverkehrsnetzes

Laufende Nummer: V-3

Handlungsfeld: Verkehr

Einzelmaßnahme: Zügige Realisierung des Berliner Radverkehrsnetzes

 

1. Kurzbeschreibung:

Durch die Realisierung eines Netzes von sicheren und attraktiven Radwegen, Fahrradstraßen, Fahrradzonen und sicheren Abstellmöglichkeiten soll der Anteil des Radverkehrs am Verkehr auf deutlich über 23% erhöht werden. Dazu sollen das geplante Radverkehrsnetz und die geplanten Radschnellverbindungen beschleunigt umgesetzt und bis 2028 fertig gestellt werden. Dazu werden auch durch vorläufige, dafür jedoch schnell umsetzbare Maßnahmen wie pop-up Radwege, die mittelfristig durch dauerhafte bauliche Elemente ersetzt werden, genutzt. Die Bezirke prüfen die Einführung von Fahrradzonen und Fahrradstraßen, die generell mit baulichen Mitteln gegen motorisierten Durchgangsverkehr ausgestattet werden.

Zur Umsetzung der infrastrukturellen Maßnahmen ist die Einrichtung zusätzlicher Personalstellen in allen beteiligten Behörden und öffentlichen Betrieben notwendig. Durch die Einrichtung weiterer Zählstellen im Wegenetz wird die Datenlage zum Radverkehr als Planungsgrundlage verbessert.

Durch zielgruppenspezifische Mobilitätsberatungen soll das Radfahren in weiteren Bevölkerungsgruppen als Teil der Alltagsmobilität etabliert werden. Zudem prüft die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung Optionen, um an einzelnen Sonn- und Feiertagen Hauptverkehrsstraßen temporär für den motorisierten Verkehr zu sperren.

Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr misst dem Radverkehr das größte Potential zu, Wege des MIV (im Modal Split) zu verlagern. Entsprechend führt die Förderung des Radverkehrs voraussichtlich zu einer dauerhaften und hohen Abnahme der Treibhausgasemissionen im Bereich Verkehr. Die Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit den Maßnahmen V-1 (Zufußgehen attraktiver und sicherer machen), V-6: Intermodalität und Integration neuer Mobilitätsdienste, V-21 (Stadt- und klimaverträgliches Geschwindigkeitsniveau) sowie V-22: Neuaufteilung des öffentlichen Raums  

Geeignete Indikatoren für die Wirkungsabschätzung dieser Maßnahme sind die Entwicklung des Radverkehrsanteils am Modal Split sowie die Streckenlänge und die Entwicklung des Ausbaus des Radverkehrsnetzes.

 

2. Akteurinnen und Akteure:

  • Die für den Verkehr zuständige Senatsverwaltung
  • Bezirke
  • infraVelo

 

3. Zielgruppe:

  • Alle Bürger*innen und Besucher*innen, Pendler*innen
Referenznr.: 2022-13772

Kommentare