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5. Verzicht auf oberirdischen Kfz-Parkraum

„Ebenerdige oder oberirdisch gestapelte Kfz-Stellplätze sind zu vermeiden, Tiefgaragen unter Freiflächen sind nicht zulässig. Blockinterne Freiflächen, die bislang als Stellplatzfläche genutzt wurden, sind im Sinne der Verbesserung der grünen Infrastruktur und der Klimaresilienz umzugestalten. Alternative Mobilitätsangebote sind zu schaffen.“

… das heißt: Es sollen keine oberirdischen Parkgaragen oder Parkhäuser gebaut werden. Tiefgaragen dürfen nicht unter Grünflächen sein, da diese sonst beeinträchtigt werden. Die Innenhöfe sollen ansprechend gestaltet werden und für die Anwohner nutzbar sein.

Referenznr.: 2021-10610

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