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6. Hinterlandmauer

Erläuterung der Herausforderungen:

Die Hinterlandmauer steht unter Denkmalschutz. Sie ist ein wichtiges Zeugnis der Teilung unserer Stadt und genießt deshalb den besonderen Schutz als Denkmal. Sollte die Entscheidung zu Gunsten eines Neubaus ausfallen, werden im Rahmen des Realisierungswettbewerbes Vorschläge gefordert, die die Hinterlandmauer erhalten müssen und sie in den Entwurf eines Stadions gestalterisch integrieren. Damit ist gesichert, dass die Hinterlandmauer in jedem Fall erhalten bleibt.

Die Abbildung zeigt schematisch zwei Varianten, wie im Falle eines Neubaus des Stadions mit der Hinterlandmauer umgegangen werden kann: 1. Erhalt und Befestigung des bestehenden Abhangs, der derzeit durch den Bestandsbau ausgefüllt wird, 2. Anschütten des durch die Wegnahme des Bestandsbaus entstehenden Abhangs.© aufsiemitgebrüll

Haben Sie Fragen zur Hinterlandmauer? Haben Sie Anregungen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollten?

 

  Hier gibt es die Informationen zur Hinterlandmauer in Leichter Sprache.

Referenznr.: 2021-09892

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