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5. "Design for All"

Erläuterung der Herausforderungen:

Der Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark soll zu der zentralen Berliner Inklusions-Sportstätte als Leuchtturmprojekt für den Inklusionssport weiterentwickelt werden. Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen sollen hier gleichberechtigt Zugang zu Sport und Bewegung erhalten. Auch der Berliner Behindertensportverband soll hier künftig seinen neuen zentralen Standort haben können.  

Erläuterung zu „Design for All“:

Bisherige Lösungen des barrierefreien Bauens sollen hin zu einem Design für alle entwickelt werden. Damit sollen die Bedürfnisse aller betrachtet und Menschen mit Behinderung als ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft akzeptiert werden. Barrierefreiheit wird oft allein mit Behinderungen – vor allem Gehbehinderungen – in Verbindung gebracht. Es geht aber um mehr. Hier sei nur ein Ausschnitt wiedergegeben: bestimmte Farben oder Schriften sind deutlicher wahrnehmbar als andere, bestimmte Bodenbeläge geben mehr Halt oder akustische Bedingungen können die Orientierung im Raum stark beeinträchtigen oder auch erleichtern. Mit diesem Anliegen sollen die Selbstbestimmung und Teilhabe am öffentlichen Leben für alle Menschen gewährleistet werden. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesen Vorgaben z.B. mit dem Nationalen Aktionsplan „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ vom Juni 2011 verpflichtet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen unterstützt dieses gesamt-gesellschaftliche Anliegen. Ziel ist, die Stadt in ihrer ganzen Vielfalt ohne Hindernisse für ALLE zugänglich zu machen. Menschen sollen sich nach ihren persönlichen Möglichkeiten uneingeschränkt bewegen und begegnen können. Das ist eine politische Forderung.

Hierzu bekennt sich der gesamte Senat Berlins.  

"Design for All“ bedeutet für den Sportpark, dass das Gelände und das Stadion barrierefrei, im Sinne der Vorschriften für barrierefreies Bauen, zu gestalten sind. Über die bestehenden Vorschriften hinaus sollen dabei im Hinblick auf die Inklusion und damit Teilhabe aller Menschen neue Maßstäbe gesetzt werden.

Anhand nachfolgender Beispiele wird dieser Anspruch „Design for All“ veranschaulicht:

  • Schaffung von Sportangeboten im Stadion und im Sportpark für Menschen mit Beeinträchtigungen, z.B.  eine für Blinde und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe nutzbare Laufstrecke, ein Spielfeld für Blindenfußball oder Tischtennisplatten, die auch von Rollstuhlfahrer*innen genutzt werden können.
  • Gewährleistung einer selbstständigen Nutzung aller Anlagen auch durch Menschen mit Beeinträchtigungen. Dies gilt sowohl für Gästebereiche als auch für Bereiche der Mitarbeitenden. Dafür sind vorgeschriebene DIN-Normen einzuhalten (DIN 18040).
  • Sicherstellung von Fluchtwegen zur Ermöglichung der Selbstrettung aller Personengruppen, insbesondere Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen.
  • Schaffung von Ruhebereichen mit Sitzmöglichkeiten für Menschen mit besonderen Anforderungen im Stadionumlauf. Diese Bereiche sind lärmgeschützt auszuführen, um die Nutzung von auditiven Leitsystemen zu ermöglichen.
  • Herstellung von mindestens einer barrierefreien Toilette je Sanitäranlage sowie mindestens einer Toilettenanlage für liegend beförderte Personen für das gesamte Stadion. Die barrierefreien Toilettenanlagen sind in die herkömmlichen Toilettenanlagen zu integrieren oder in räumlicher Nähe anzuordnen. Standard-Toilettenanlagen sind durch taktile Elemente barrierefrei für Sehbehinderte auszustatten.
  • Jede Toilettenanlage ist grundsätzlich genderneutral auszuführen. Alle Toilettenanlagen sind mit Wickeltischen auszustatten.
  • Gewährleistung einer freien Platzwahl für alle. Dies bedeutet, dass in jedem Tribünenbereich Plätze für Menschen mit unterschiedlichen Körpereigenschaften (z.B. Größe, Gewicht), Blinde, sehbehinderte Menschen, Gehörlose, schwerhörige Menschen und Menschen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, angeboten werden müssen. Auch Assistenzhunden muss Einlass in das Stadion gewährt werden.
  • Barrierefreie Ausgestaltung aller Besucherzugänge und 2 Zugänge zum Stadioninnenraum. Menschen mit Beeinträchtigungen sollen nach Möglichkeit räumlich nicht separiert werden.
  • Ausgestaltung des gesamten Stadions mit ausreichend Orientierungshilfen und Leitsystemen. Die Orientierungshilfen sind grundsätzlich nach dem Mehrsinne-Prinzip und mehrsprachig auszuführen.
  • Ausgewählte Bereiche sind reizarm zu gestalten, so dass sie den besonderen Anforderungen von Menschen mit Autismus gerecht werden.

Zahlreiche weitere Beispiele sind im Lastenheft benannt.

Haben Sie Fragen zum Thema „Design for All“? Haben Sie Anregungen, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden sollten?

 

  Hier gibt es die Informationen zu "Design for All" in Leichter Sprache.

Referenznr.: 2021-09891

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