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1. LLBB-Entwurf Instrument: Anlaufstelle für Beteiligung (Stand 13.02.2019)

 In Berlin wird auf Landesebene für Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung eine zentrale Anlaufstelle für Beteiligung geschaffen. Die Hauptaufgabe dieser zentralen Anlaufstelle ist es, Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Politik durch Information, Beratung und Begleitung zum Thema Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Stadtentwicklungsvorhaben des Landes zu unterstützen. Dies bezieht sich auf Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung des Landes Berlin. Die zentrale Anlaufstelle übernimmt für Bürgerinnen und Bürger eine Lotsenfunktion, um ihnen den Zugang zu Information und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der formellen, also gesetzlich vorgeschriebenen, und der informellen Beteiligung zu erleichtern. Sie übernimmt dabei keine Konfliktlösungsfunktion, kann aber Rat in Konfliktsituationen geben. Die Anlaufstelle soll ihre Aufgaben und ihr Angebot aktiv öffentlich bekannt machen und zur Beteiligung motivieren.

Die Struktur der zentralen Anlaufstelle soll so gebildet werden, dass sie zu einem Teil aus Verwaltung und zu einem anderen Teil aus einem freien, gemeinnützigen Träger der Zivilgesellschaft besteht. Diese Struktur soll die neutrale Haltung der Anlaufstelle als Ansprechpartner im Sinne eines Anwalts von Beteiligung und den in diesen Leitlinien formulierten Grundsätzen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Beteiligung ermöglichen. Während beide Teile der Anlaufstelle ihr Vorgehen stets abstimmen und somit gemeinsam für gute Beteiligung sorgen, ist der zivilgesellschaftliche Träger vorrangig Ansprechpartner für Initiativen und Gruppen der Zivilgesellschaft, da er zu einigen Gruppen einen leichteren Zugang hat. Die Verantwortung für einzelne Beteiligungsprozesse bleibt jedoch bei den jeweiligen Fachämtern der Verwaltung. Die Anlaufstelle soll aber für die Fachämter und für weitere Akteure wie Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, organisierte Zivilgesellschaft und Initiativen und Politik, der Ansprechpartner für das Thema Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei Prozessen und Projekten der räumlichen Stadtentwicklung des Landes sein.

Die allgemeinen Aufgaben der zentralen Anlaufstelle sind:

Lotsenfunktion

  • Information über Beteiligungsprozesse in Projekten des Landes, für die laut Vorhabenliste Beteiligung vorgesehen ist oder bereits begonnen hat.
  • Information, Beratung und Begleitung von Bürgerinnen und Bürgern bei der Anregung von Beteiligung für Vorhaben, bei denen laut Vorhabenliste Beteiligung noch nicht vorgesehen ist.
  • Informationen zu Ergebnissen und Ausgang von Beteiligungsprozessen in Vorhaben des Landes, die Rechenschaftplicht soll jedoch bei den zuständigen Fachämtern und Entscheidungsträgern liegen.
  • Vermittlung von Ansprechpersonen für laufende Beteiligungsprozesse aus Verwaltung, Politik und beauftragten Dienstleistern. Die Anlaufstelle gibt Unterstützung, so dass Bürgerinnen und Bürger sich einbringen können.
  • Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Angebot, damit es in der Bevölkerung bekannt wird.
  • Bürgerinnen und Bürger zur Beteiligung motivieren.   

Beratung

  • Beratung der Fachämter bei der Erstellung von Vorhabenbeschreibungen für die Vorhabenliste.
  • Beratung und bei Bedarf punktuelle Begleitung von Beteiligungsprozessen auf Anfrage von Fachämtern, Bürgerinnen und Bürgern oder weiterer Akteure. 
  • Beratung der Fachämter bei der Erarbeitung von Beteiligungskonzepten für Stadtentwicklungsprojekte des Landes.

Unterstützung von Selbstorganisation

Die Anlaufstelle unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, sich auf Basis demokratischer Grundregeln und der Leitlinien für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Projekten und Prozessen der räumlichen Stadtentwicklung in Gruppen selbst zu organisieren und einzubringen. Hierzu bietet die Anlaufstelle:

  • Beratung von Gruppen vor Ort zur Klärung von Zielen und Anliegen.
  • spezifische Fortbildungen z.B. in Moderation, Kampagnenplanung, Mitteleinwerbung.
  • Bereitstellen von Leitfäden und Informationsmaterial, das für Selbstorganisation hilfreich ist.
  • [Vermittlung von Räumlichkeiten (z.B. Nachbarschaftshäuser)].

Weiterbildung

  • Fachlichkeit verständlich machen: Um möglichst Viele zu erreichen, wird von der Anlaufstelle mit darauf geachtet, dass bei der Vorhabenliste und bei Beteiligungsprozessen fachliche Zusammenhänge der Projekte und Prozesse allgemeinverständlich dargestellt werden.
  • Organisation von Fortbildungen für Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik zu Inhalten der Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Stadtentwicklung. Hierzu gehören auch Informationsveranstaltungen, die in verschiedenen Sprachen angeboten werden.

Kooperationen und Weiterentwicklung der Leitlinien

  • Zusammenarbeit mit dem Beirat für Beteiligung bzw. mit Projektbegleitgremien.
  • Begleitung der Weiterentwicklung der Leitlinien. Hierbei werden nicht nur Expertinnen und Experten eingebunden, sondern auch Bürgerinnen und Bürger in geeigneten Formaten.
  • Kommunikation und Kooperation mit bezirklichen Anlaufstellen für Beteiligung zu Vorhaben des Landes.
  • Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle für mein.Berlin.de bei der Senatskanzlei zur Abstimmung der mit der Erstellung der Vorhabenliste entstehenden Fragen und Anliegen.

Die Berliner Bezirke sollen eigene Anlaufstellen für Beteiligung oder vergleichbare Einrichtungen schaffen. In deren Ausgestaltung sind sie frei.

Das Land Berlin wird die Einrichtung bezirklicher Anlaufstellen durch eine Anschubfinanzierung unterstützen. Es soll eine Zusammenarbeit der zentralen Anlaufstelle mit bereits bestehenden oder noch entstehenden bezirklichen Anlaufstellen für Beteiligung zu folgenden Punkten vorgesehen werden:

  • Information zur Vorhabenliste.
  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich anhand der Vorhabenliste über vorgesehene oder bereits laufende Vorhaben und Beteiligungsprozesse des Landes und der Bezirke informieren können.
  • Information und Beratung sowie die Möglichkeit der Anregung von Beteiligung zu Vorhaben des Landes.
  • Vermittlung von Ansprechpersonen bei der zentralen Anlaufstelle oder in Fachämtern des Landes, die in der Vorhabenliste als zuständig angegeben sind.
  • Kommunikation und Austausch mit der zentralen Anlaufstelle.
Referenznr.: 2019-04209

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