Mobilitätspunkte im Bezirk Marzahn-Hellersdorf
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf unterstützt die Errichtung von Ladeinfrastruktur und Sharingangeboten an Straßen und Plätzen des Bezirks.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf unterstützt die Errichtung von Ladeinfrastruktur und Sharingangeboten an Straßen und Plätzen des Bezirks. Dabei legt das Bezirksamt Wert auf die Meinung und Erfahrungen von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie aller am Verkehr Beteiligten. Auf der hier abrufbaren Karte des Bezirks sind die bislang geplanten oder vorgeschlagenen Standorte eingezeichnet und können kommentiert und bewertet werden. Außerdem können neue, eigene Vorschläge in die Karte eingetragen werden.
Mit der Umfrage möchte das Bezirksamt den Bedarf an Angeboten im Bereich Car-, Bike- und Rollersharing ermitteln und die bislang noch kaum im Bezirk vertretenen Anbieter zur Mitgestaltung aufrufen. Zudem soll der Ladeinfrastrukturausbau für Elektromobilität zielgerichtet umgesetzt werden.
Was sind Mobilitätspunkte?
Mobilitätspunkte sind Orte, an denen auf Angebote geteilter Fahrzeuge zurückgegriffen werden kann und zudem Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorhanden sind.
Das sind einerseits reservierte Parkplätze für standortbasiertes Carsharing und Elektroladestationen, um eine komfortable und zuverlässige Alternative zum Verbrenner-PKW für die Anlässe zu bieten, bei denen Bus, Bahn und Fahrrad nicht ausreichen. Deshalb sollen die Mobilitätspunkte primär in den Wohngebieten sein - damit sie genauso gut erreichbar sind, wie ein eigenes Auto. An diesen Mobilitätspunkten sollen Carsharing-Autos geparkt und abgeholt werden können. Zudem sollen Elektroautoladestationen, die auch von elektrischen Privat-PKW genutzt werden können, installiert werden.
Andererseits soll es Mobilitätspunkte geben, an denen leihbare Fahrräder sowie Roller zurückgegeben und abgeholt werden können. Diese sind ebenfalls primär in Wohngebieten vorgesehen, damit vor der Haustür losgeradelt werden kann - aber auch an Bahnhöfen und anderen Zielen, um die Räder oder Roller dort abzugeben und mit Bus und Bahn zum Ziel zu fahren.
Ziel dieser Mobilitätspunkte ist es, identifizierte Sharing-Optionen im Bezirk zu etablieren und gleichzeitig die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszuweiten.
Warum?
Viele Menschen sehen die Notwendigkeit zur Änderung unseres Verkehrsverhaltens und würden gern ihren Teil dazu beitragen, indem sie bspw. auf ein privates Auto verzichten oder auf ein E-Auto umsteigen. Doch die Rahmenbedingungen dafür sind für viele Menschen noch nicht gut genug und halten sie von der Entscheidung ab. Insbesondere die Sorge, nach der Abschaffung des eigenen Kraftfahrzeuges bei der Nutzung von Carsharing oder E-Auto keine ausreichenden Verkehrsangebote im Umfeld zu finden, stellt eine wesentliche Hemmschwelle dar. Das Bezirksamt fördert daher den Ausbau dieser Angebote, mit dem Ziel, den öffentlichen Personenverkehr mit Bus und Bahn so zu ergänzen.
Zudem sind die Anschaffung und der Unterhalt eines privaten Fahrzeuges teuer. Für alle, die Ihr Fahrzeug nur selten bewegen, können Sharing–Lösungen eine wirtschaftliche Alternative darstellen, die darüber hinaus Parkraum spart und so auch maßgeblich zur Verbesserung des Stadtbildes beiträgt.
Wirkt Carsharing?
Es gibt unterschiedliche Aussagen dazu. Beispielsweise können Sie folgende Untersuchungen lesen:
- Bremen, nur stationsgebundenes Carsharing, Evaluation des Carsharing in Bremen 2017, 1 Fahrzeug ersetzt 16 Privat-PKW
- München, beide Systeme, 1 Fahrzeug ersetzt 1,8 bis 3,6 Privat-PKW, sowohl bei stationsbasiertem als auch freefloating-Carsharing
- Bundesweit, nur freefloating, wissenschaftliche Begleitforschung zu Car2Go, keine PKW-Reduktion, aber Reduktion des PKW-Zuwachses
- Übersicht über Auto-Ersatzquoten verschiedener Systeme aus wissenschaftlichen Untersuchungen, beim Bundesverband Carsharing
Es gibt unterschiedliche Ergebnisse, tendenziell sieht es so aus, dass ein Carsharingfahrzeug mittelfristig mindestens drei Privat-PKW ersetzen kann. Eindeutig scheint, dass stationsgebundenes Carsharing mehr Privat-PKW ersetzen kann, weshalb sich beim Ausbau vor allem auf diese Form konzentriert werden soll. Schlagen Sie daher möglichst Standorte für stationsbasiertes Carsharing vor, wenn Ihnen dieses Ergebnis wichtig ist.
Das Bezirksamt ist sich bewusst, dass der Ausbau von Carsharing allein die bestehenden Probleme nicht lösen wird, sondern nur ein Element unter Mehreren sein kann.
Für Wen?
Das Angebot steht für alle Interessierten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zur Verfügung. Um die Angebote zu nutzen, müssen jeweils Verträge direkt mit den Fahrrad-/Roller-/Carsharing- bzw. Ladestromanbietern oder übergreifenden Anbietern mit mehreren zusammenfassenden Angeboten, geschlossen werden.
Wer machts?
Das Bezirksamt koordiniert Bedarfe und Angebote in Kooperation mit möglichen Mobilitätsanbietern, die bei der Bereitstellung von Mobilitätsangeboten mitwirken und unterstützen wollen bzw. können. Die Teilnahme steht allen Interessierten offen.
Wie sehen Mobilitätspunkte aus?
Es gibt 4 unterschiedliche Ansätze:
Ladestationen für E-Fahrzeuge
An diesen Standorten sind keine gesonderten Flächen für Car-, Bike- oder Rollersharing vorgesehen. Hier geht es vor allem darum, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Die Standorte sollen speziell ausgewiesene Parkplätze für Elektrofahrzeuge aufweisen, die durch entsprechende Beschilderung, eine Nutzung für Fahrzeuge mit reinem Verbrennungsmotor ausschließen.
Die Standorte sollten primär dort angesiedelt werden, wo bislang keine anderen Lademöglichkeiten im näheren Umfeld vorzufinden sind.
Mobilitätspunkte für stationsgebundenes Carsharing
Stationsgebundenes Carsharing bedeutet, dass das Auto vorab reserviert werden muss, dann aber auch garantiert verfügbar ist - genau wie das eigene Auto. Das Fahrzeug muss in der Regel nach der Nutzung wieder an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden. Möglich ist aber auch, dass ein Anbieter mehrere Stationen im Bezirk, in Berlin, dem Umland oder ganz Deutschland betreibt, zwischen denen die Fahrzeuge beliebig hin und her getauscht und abgestellt werden können.
Ein Mobilitätspunkt für stationsgebundenes Carsharing besteht aus für diese Carsharingfahrzeuge reservierten Parkplätzen mit Hinweisschild. Zusätzlich soll an diesen Mobilitätspunkten eine Ladestation für Elektro-Fahrzeuge installiert werden. Die Ladestation hat zwei Anschlüsse - einer ist für das dann elektrisch betriebene Carsharingfahrzeug, der andere ist ganz normal öffentlich zugänglich. In diesem Fall gibt es einen zweiten reservierten Parkplatz, der nur für ladende E-Fahrzeuge reserviert ist.
Mobilitätspunkte für stationsgebundenes Bike- und Rollersharing
Diese Mobilitätspunkte bestehen aus einer freien Fläche, ggfs. Installationen und entsprechenden Hinweisschildern, um dort leihbare Räder und Roller abzustellen. Diese Fläche soll von standortgebundenen Fahrzeugen genutzt werden, die von entsprechenden Unternehmen zu Anmietung bereitgestellt werden. Ähnlich wie beim stationsgebundenen Carsharing, muss das Fahrzeug an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden. Möglich ist aber auch, dass ein Anbieter mehrere Stationen im Bezirk bedient, zwischen denen die Fahrzeuge beliebig hin und her getauscht und abgestellt werden können (ähnlich wie im Leihmodell von Paris oder London).
Ein Freefloat-Modell, ähnlich wie in innenstadtlagen Berlins ist dabei nicht vorgesehen, um „Wildwuchs“ und die damit verbundenen Probleme auf den Gehwegen und allgemein zu vermeiden.
Mobilitätspunkte für Freefloating-Carsharing
Freefloating-Carsharing bedeutet, dass das Carsharingfahrzeug nicht an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden muss und nicht langfristig im Voraus reserviert werden kann. Die Fahrzeuge können überall im Geschäftsgebiet der jeweiligen Anbieter abgeholt und abgegeben werden. Ein Mobilitätspunkt für Freefloating-Carsharing besteht aus einem für Carsharing reservierten Parkplatz. Dieser kann von Carsharingfahrzeugen aller Unternehmen genutzt werden, wenn er frei ist.
Zunächst sind diese Standorte nicht zwingend für die Ausstattung mit Ladestationen vorgesehen. Das wäre je nach Nutzung aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Dessen ungeachtet können ladebedürftige Freefloating-Carsharingfahrzeuge aber wie bisher an öffentlichen Ladestationen auftanken.
Rechtlicher Hintergrund
Das Berliner Energiewendegesetz hält die Bezirke dazu an, eigene Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durchzuführen (§ 9 EWG Berlin). Die Reduktion von Fahrten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotorantrieb trägt zur Reduktion der Treibhausgasemissionen stark bei und ist damit eine Maßnahme nach §9 EWG.
Die Reservierung der Carsharingplätze kann orts- und nachfrageabhängig auf ein betreibendes Unternehmen begrenzt werden (für stationäres Carsharing mit Rückkehr des Fahrzeugs zum Ursprungsort) oder für alle Carsharingunternehmen frei sein (zur Nutzung im Freefloating-Modell). Bei stationärem Carsharing wird die Auswahl des privilegierten Unternehmens analog zu den Regelungen nach §5 Carsharing Gesetz (CsgG) vorgenommen. Bis jetzt steht eine landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing noch aus, um eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen. Bis dahin werden Carsharingstellplätze als Sondernutzung angeordnet. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet.
Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
wir bedanken uns für die vielen tollen Vorschläge und Kommentare.
Mit Stand vom 15.01.2021 haben Sie insgesamt 48 konkrete Standortvorschläge abgegeben. 20 davon sind für Ladestationen für E-Fahrzeuge, 15 für stationsgebundenes Bike- und Rollersharing, 8 für stationsgebundenes Carsharing und 5 für Freefloating-Carsharing. Es wurden insgesamt 18 Kommentare zu Standortvorschlägen abgegeben.
Als nächsten Zwischenschritt wird das Bezirksamt alle Vorschläge intern Prüfen und im Anschluss auf eine Realisierung der geeigneten Standorte hinwirken. Erste Vorschläge zu Standorten für Elektro-Ladestationen wurden bereits übernommen und an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weitergeleitet, die nun eine Umsetzung im Rahmen des Projektes "Neue Berliner Luft" (https://www.neueberlinerluft.de/) prüft. Weitere Gespräche zur Realisierung möglicher Standorte für Mobilitätspunkte werden derzeit mit der Gesobau sowie der BVG geführt.
Der Bezirk bemüht sich, die von Ihnen vorgeschlagenen Standorte auch Realität werden zu lassen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass nicht jeder Vorschlag auch umgesetzt werden kann. Verschiedene Faktoren sind entscheidend, wie z.B. die Verfügbarkeit von Flächen, infrastrukturelle Voraussetzungen oder gesonderte Genehmigungen. Nicht zuletzt ist auch die Bereitschaft von Projektpartnern entscheidend, Standorte zu errichten und zu betreiben.
Mit diesem Zwischenstand ist die Mobilitätsumfrage noch nicht abgeschlossen. Sollten Ihnen weitere Standorte einfallen, besteht weiterhin die Möglichkeit diese auf der Karte einzutragen. Das Bezirksamt wird die Vorschläge in regelmäßigen Abständen auswerten und sofern möglich in weitere Planungen mit aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf - Abteilung Wirtschaft, Straßen und Grünflächen