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Barrierefreiheit vor Denkmalschutz

Gewobag-Siedlung Haselhorst Wohnen und Gebäude

Ein großer Teil der Bewohner der Gewobag-Siedlung Haselhorst sind entweder in höherem Alter und oft mobilitätseingeschränkt, oder sind Eltern von Kleinstkindern. Den Belangen von Menschen jeglichen Alters mit körperlichen Einschränkungen und Menschen mit Kleinkindern in ihrem häu-ichtungen, etwa einem Sicherungshaken neben der Eingangstür, gegen Diebstahl zu sichern.

In der denkmalgeschützten Wohnanlage "Siedlung Haselhorst" sind jedoch weder Rollatoren-Boxen vorhanden noch gesicherte Abstellmöglichkeiten für Kinderwagen.

Selbst Schwerstbehinderten wird so ein Mindestmaß an Barrierefreiheit versagt und sie werden täglich gezwungen, Fremdhilfe zur Unterbringung ihrer Geh- und Fahrhilfen in den eigenen Kellerraum in Anspruch zu nehmen. Gleichermaßen betroffen sind Mütter, Väter, Großeltern und Verwandte von Kleinkindern, für deren Kinderwagen es ebenfalls aus Denkmalschutzgründen  keine gesicherten Abstellmöglichkeiten in der Nähe der Hauseingänge gibt.

Teilhabe ist ein Menschenrecht! In der Abwägung zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit muss die Barrierefreiheit Vorrang haben. Bei der wachsenden Zahl älterer bzw. körperlich eingeschränkter Menschen tritt dieser Konflikt immer häufiger auf und muss endlich zugunsten der betroffenen Menschen entschieden werden.

Bei der Verwirklichung der Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft steht in Deutschland die Herstellung von Barrierefreiheit im Vordergrund. Mit dem am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BGG) wurde die Grundlage für eine allgemeine, umfassende barrierefreie Umweltgestaltung geschaffen. Daneben sind insbesondere in den Bereichen Bauen, Wohnen und Verkehr einige Gesetze geändert worden, die auf die Herstellung einer weitreichenden Barrierefreiheit abzielen.

 

Mieterbeirat_JZimmermann bearbeitet am
Referenznr.: 2020-06004

Rückmeldung

Status

wird geprüft
Bezirksamt Spandau bearbeitet am

Vielen Dank für Ihren Beitrag. Gerne verfolgen wir diesen Ansatz in der weiteren Prüfung auf Umsetzbarkeit weiter (ggf. auch an einem anderen Standort im Untersuchungsgebiet) und stimmen uns hierzu mit den entsprechenden Fachämtern des Bezirksamts Spandau ab.

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