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Parken am T-Damm an Kreuzungen - Mißachtung der Straßenverkehrsordnung

Verkehr Negativ

Am T-Damm wird bis unmittelbar an die einmündenden Straßen geparkt, obwohl gemäß § 12 Abs. 3 Ziff. 1 StVO ein Abstand bis zu je fünf Metern einzuhalten ist. Es ist wie russisches Roulette, aus den Seitenstraßen mit dem Rad oder Auto auf den T-Damm zu fahren, zumal die Autos mit recht hoher Geschwindigkeit fahren.Eine Eingabe hat bisher zu keiner Veränderung geführt.

Viktoria erstellt am
Referenznr.: 2018-03360

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