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Lärmschutz für Anwohner*innen

Parkgrenze zur Wolliner Strasse Sonstiges

Schon die bisherige Parknutzung bedeutet für die Anwohner*innen eine erhebliche Lärmbelästigung. nach Ausbau des Parks rückt der Park bis direkt an die Hinterhöfe der Häuser Wolliner Strasse/Graunstrasse. Notwendig wäre eine begrünte Lärmschutzwand über die ganze Länge der Wohnhäuser von der Bernauer Strasse bis zur Gleimstrasse, parallel zur Wolliner/Graunstrasse

Werther erstellt am
Referenznr.: 2018-02890

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