Lärmschutz für Anwohner*innen
Parkgrenze zur Wolliner Strasse
Sonstiges
Schon die bisherige Parknutzung bedeutet für die Anwohner*innen eine erhebliche Lärmbelästigung. nach Ausbau des Parks rückt der Park bis direkt an die Hinterhöfe der Häuser Wolliner Strasse/Graunstrasse. Notwendig wäre eine begrünte Lärmschutzwand über die ganze Länge der Wohnhäuser von der Bernauer Strasse bis zur Gleimstrasse, parallel zur Wolliner/Graunstrasse