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Zwangsverkauf?

denkmalgeschützte Reihenhaussiedlung

Betroffene Eigentümer der verplanten Grundstücke im nördlichen Bereich des Projektes haben Schreiben der Senatsverwaltung erhalten, dass Sie ihre Grundstücke an das Land Berlin verkaufen sollen, mit dem Hinweis, dass bei Weigerung die Zwangsenteignung droht. Gerade am Tag der deutschen Einheit erinnert mich das doch stark an die Gebaren des DDR-Regimes. In der Bundesrepublik war Grundeigentum bisher geachtet. Enteignungen sind beim Bau von Autobahn oder Bahntrassen sicherlich notwendig, wohl kaum bei einem Bauprojekt wie diesem Teilabschnitt, wo Häuslebauer von der Stadt Land erwerben sollen. Das Land Berlin besitzt noch viele andere Liegenschaften, die besser geeignet wären und zu Bauland umgewidmet werden könnten.

Wenn die Eigentümer der Reihenhäuser mit einem Preis für Gartenland „entschädigt“ werden, der Boden dann in Bauland „umgewidmet“ und an Häuslebauer zum Bodenrichtwert verkauft wird, dann bereichert sich das Land Berlin hier unrechtmäßig. Mich wundert es, dass sich die Presse noch nicht dafür interessiert hat.

Bürgerbeteiligung erstellt am
Referenznr.: 2017-00356

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