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keine Einreichung von Original-Belegen mehr in Schlussverwendungsnachweisen

Allgemeines Zuwendungsrecht

Aktuell besteht bei all unseren vom Senat geförderten Projekten die Auflage nach Projektende alle Einzel-Belege im Abrechnungsordner im Original einzureichen (also die echte Original-Rechnung in Papierform). Das macht bei mehreren Projekten im gleichen Abrechnungszeitraum keinen Sinn, blockiert andere mögliche Prüfungen (Finanzamt / Sozialversicherung etc.) und ist ein erheblicher Mehraufwand in - der Erstellung des Papier-Ordners - Buchhaltungs-Zuarbeit sowie -Nacharbeit Zudem muss die jeweilige Prüfung dieses Papier-Ordners abgewartet werden, um diese Original-Belege wieder zurückzuerhalten, die dann wieder in die Buchhaltung rückgeführt werden müssen. Original-Belege müssen beim Zuwendungs-Empfänger verbleiben dürfen.

Stiftung Zukunft Berlin - KW erstellt am
Referenznr.: 2024-22806

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