keine Einreichung von Original-Belegen mehr in Schlussverwendungsnachweisen
Allgemeines Zuwendungsrecht
Aktuell besteht bei all unseren vom Senat geförderten Projekten die Auflage nach Projektende alle Einzel-Belege im Abrechnungsordner im Original einzureichen (also die echte Original-Rechnung in Papierform). Das macht bei mehreren Projekten im gleichen Abrechnungszeitraum keinen Sinn, blockiert andere mögliche Prüfungen (Finanzamt / Sozialversicherung etc.) und ist ein erheblicher Mehraufwand in - der Erstellung des Papier-Ordners - Buchhaltungs-Zuarbeit sowie -Nacharbeit Zudem muss die jeweilige Prüfung dieses Papier-Ordners abgewartet werden, um diese Original-Belege wieder zurückzuerhalten, die dann wieder in die Buchhaltung rückgeführt werden müssen. Original-Belege müssen beim Zuwendungs-Empfänger verbleiben dürfen.