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Bauherren und Vorhabenträger zur Beteiligung verpflichten

Bürger*innenbeteiligung soll nicht nur zu allen Planungen und Bauvorhaben Pflicht sein, für die der Bezirk selbst zuständig ist, sondern auch für die Vorhaben anderer öffentlicher und privater Träger bzw. Bauherren, die wesentliche Auswirkungen auf die Öffentlichkeit oder Nachbarschaft haben. Da könnte sich das Bezirksamt ein Beispiel an unserem Nachbarbezirk Tempelhof-Schöneberg nehmen. Dort werden auch alle privaten Bauherren und anderen Vorhabenträger im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren schon seit Jahren dazu angehalten, über ihre Vorhaben rechtzeitig und umfassend öffentlich zu informieren und Gelegenheit zur Erörterung zu geben: https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/_assets/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bauaufsicht/merkblatt-fruehe-beteiligung.pdf

JS bearbeitet am
Referenznr.: 2022-14497

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