Zum Inhalt springen

Nachhaltige Stadtentwicklung

Ökologie & Nachhaltigkeit

 § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) verlangt „eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten.“ Dies ist nicht gegeben, denn die starke Nachverdichtung trotz Klimakatastrophe führt zur Verschlechterung der Lebensverhältnisse der ansässigen Bevölkerung. Für zukünftige Generationen wird sich die klimatische Situation voraussichtlich weiter verschärfen, so dass dieses geplante Bauvorhaben keinesfalls die Anforderungen an eine nachhaltige Stadtplanung erfüllt.

Warum genehmigt man Bauvorhaben,  die eine nachhaltige Stadtplanung keineswegs erfüllen ?

Betroffene erstellt am
Referenznr.: 2021-12246

Kommentare