Zum Inhalt springen

Bei Variante 2 oder 3 Verkehrskonzept für Bereich Lepsiusstr./Schildhornstr. nötig

Ich verzichte im Folgende auf die Indizierung der Varianten, da ohnehin nur drei Varianten zur Auswahl stehen.

Ich persönlich bin für Variante 1, da ich es schwer vorstellbar finde, den augenblicklichen Verkehr auf der Breitanbachplatzbrücke sinnvoll zu verlagern, ohne an anderen Stellen neue Probleme zu verursachen. Sollte aber eine Variante gewählt werden, die eine Sperrung des Schlangenbader Tunnels in Richtung Süden beinhaltet (und ich vermute, dass dies auch bei Variante 2 der Fall sein dürfte, auch wenn es leider in der Karte nicht so eingezeichnet ist, und in der Beschreibung so klingt, als wäre die zu wählende Richtung noch offen - in der Übersicht aller 12 Varianten erkennt man aber, dass dies bereits festgelegt ist und offenbar die Karte zu Variante 2.A-I nicht korrekt ist. Sehr ärgerlich, da so diese Variante hier durch manche evtl. unter falschen Voraussetzungen beurteilt wurde), MUSS in diesem Fall unbedingt ein Konzept für den dann zunehmenden Verkehr in den Bereich Lepsiusstr. Richtung Süd von der Tiburtiusbrücke her erstellt werden. Dieser Bereich ist bereits jetzt zeitweise von der Ausfahrt Filandastr. nicht gut erreichbar, da bei höherem Verkehrsaufkommen (oder auch gefühlt oft völlig ohne Grund...) das Linksabbiegen von der Schildhorn- in die Lepsiusstraße Ri. Süd durch ein ausfahrbares Verkehrsschild unterbunden wird. Dies führt schon jetzt zu der abstrusen Situation, dass man (so man sich denn an das Verbot hält - es wird von einem großen Teil der Autos übersehen/ignoriert) in diesem Fall bis zur Gritznerstraße weiterfahren und dann über die enorm schmale Forststraße zur Lepsiusstraße gelangen muss.  Im Fall der Sperrung des Schlangenbader Tunnels Ri. Süd ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Autofahrer, die in diesen Bereich fahren wollen (und damit auch den Zugang zur Schloßstraße suchen, die ebenso von der Tiburtiusbrücke aus nicht direkt zugänglich ist) über die A103 ausweicht, muss spätestens dann ein Linksabbiegen an der genannten Stelle dauerhaft möglich sein, auch wenn der Verkehr in Richtung Breitenbachplatz (der durch diese Maßname vermutlich am Fließen gehalten werden soll?) durch die noch offene Tunnelröhre Richtung Nord kaum abnehmen dürfte.    

HKH erstellt am
Referenznr.: 2021-10406

Kommentare