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Lärmemission - Verbot von Verbrennungsmotor betriebenen Arbeitsgeräten im Gartenbau

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Es werden in Berlin immer noch bei der Pflege und Bewirtschaftung von privaten und öffentlichen Wegen und Gärten Maschinen eingesetzt, welche über keinerlei Lärmdämmung verfügen. Diese Maschinen werden oft mit vorsintflutliche Zweitaktmotoren betrieben. Neben den Abgasemissionen gehen von ihnen unzumutbare Lärmimmissionen aus, die eine Gefahr sowohl für die Beschäftigten, welche diese Maschinen bedienen müssen, darstellen, als auch die Gesundheit und die Lebensqualität der Bewohner in den dicht besiedelten städtischen Gebieten, die diesem Lärm schutzlos ausgeliefert sind, beeinträchtigt. Während man inzwischen gegen den Verkehrslärm vorgeht, indem man Tempo 30er Zonen einführt, und strenge Vorschriften bezüglich der Dezibel Zahlen bei der Zulassung von Fahrzeugen einzuhalten sind, kümmert man sich offensichtlich überhaupt nicht über den Lärm von Hexel-Maschinen, Laubbläsern und ähnlichem Maschinen. Obwohl es sehr niedrige Investitionssummen benötigt, leise Gerätschaften basierend auf Elektromotoren anzuschaffen, wird hier bis jetzt nichts unternommen, diese Investitionen zwingend durchzusetzen. Bei der Stadtreinigung sind die Geräte längst im Einsatz aber private Gartenpflege Firmen dürfen weiter ungestört Lärm emittieren. Es ist dringend erforderlich, den sofortigen Einsatz dieser überkommenen alten Geräte durch moderne und leise Geräte zu erzwingen!

 

chol bearbeitet am
Referenznr.: 2021-09452

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