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Einlieger-Wohnung im Bauantrag verpflichtend erfassen

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Bei jedem Bauantrag, ob Erweiterung, Umnutzung oder Neubau ist bei Einfamilien- , Doppel- und Reihenhäusern verpflichtend ein extra Blatt auszufüllen, das angiebt wie das Haus mit einer Einliegerwohnung ausgestattet werden könnte. Es soll das Nachdenken verlangt werden. Als Teil des Gebäudekonzepts. Der Bau einer Einliegerwohnung wird nicht vorgeschrieben. Aber ein Plan zur Realisierung.

Wirkung: Zu große Wohnflächen im Alter werden durch dieses Konzept vermieden, da von Anfang an klar ist, wie der Umbau gemacht werden müsste.

Bei Fertighausfirmen würde das zur Checkliste gehören und so große Wirkung entfalten. Auch Architek*tinnen müssten die Bauherr*innen beraten.

Verwaltungsaufwand: Gering, da in der Regel keine Prüfung erfolgt: Es ist ja nur ein Konzept vorzulegen.

Gerichtsaufwand: Die Falschberatung ist ein Planungsmangel und könnte ggf. auch als arglistig gewertet werden. Dann währe die zivilrechtliche Haftung ggf. 30 Jahre. Alleine die Möglichkeit der Drohung sollte dieses verhindern. Für die Gerichte ist es wenig Aufwand, da es nur über Gutachten geregelt werden würde.

Till Ratzeburg erstellt am
Referenznr.: 2021-09438

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