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Umwidmungen auf allen mehrspurigen Straßen

Mobilität

Für alle mehrspurigen Straßen im Verpflechtungsraum sind Umwidmungen vorzunehmen. Mindestens eine komplette Fahrbahn ist für Fahrradverkehr oder Straßenbahnen bereitzstellen. Auf den Hauptverkehrsstraßen auch je eine Spur für die genannten Zwecke. Das Stellplatzangebot im öffentlichen Raum wird deutlich reduziert. Zugeparte Fahrbahnen können durch Radschnellwege ersetzt werden.

Jm_Stg erstellt am
Referenznr.: 2021-09261

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