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unvollständig

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Danach findet der Gestaltungsraum Siedlung (Siedlungsstern) ausschließlich in und um Berlin seine Anwendung. Entlang der Schienenachsen sollen durch Stadt- und Regionalentwicklungskonzepte die Entwicklung sondiert werden. Betrachtet wird aber nur der Bereich, welcher innerhalb von bis zu 60 min von Berlin aus erreichbar ist.

Für den Landkreis OSL bedeutet dies, dass die Städte Lübbenau/Spreewald (Mittelzentrum) und Vetschau/Spreewald (zukünftig Grundfunktionaler Schwerpunkt) als Städte in der 2. Reihe, mit einbezogen werden würden. Calau, Altdöbern (zukünftige Grundfunktionale Schwerpunkte) und Großräschen (Mittelzentrum in Funktionsteilung mit Senftenberg) würden auf Grund der Umsteigezeit von ca. 30 min in Lübbenau, nicht davon profitieren.

Der Einzugsbereich von Dresden, welcher entlang der Bahnstrecke Cottbus-Dresden sowie der Autobahn A 13 bis nach Großräschen reicht, bleibt im Gesamtpapier außen vor. Dies kann nicht akzeptiert werden, da es sich um einen Gesamtrahmen für die HR Bbg-Bln handeln soll.

Nicht unbeachtet bleiben darf, dass mit steigenden Wohnungsbau auch die Nachfrage an sozialen Einrichtungen sowie der dazugehörigen Infrastruktur steigt. Die Kommunen und Landkreise dürfen u. a. auch finanziell nicht damit alleingelassen werden.

Vorhabenliste:

1. Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

In allen Städten sind Innenentwicklungen bzw. Flächenerwerb kaum noch möglich.

Gerade für betroffene Grundfunktionale Schwerpunkte wäre es erforderlich, im LEP HR sowie im sTR Grundfunktionale Schwerpunkte die Entwicklungspotentiale zu ändern. Sie müssen flexibler werden, um auf die Nachfrage aus Berlin, aber auch Dresden, reagieren zu können.

Die Realisierung von Mehrfamilienhäusern erscheint in der 2. Reihe eher unrealistisch, da die Nachfragen überwiegend in Richtung Einfamilienhäuser vorherrschen. Dies ist auch der ländlichen Prägung im Randbereich der Kommunen geschuldet. Bauträger, wie sie in und um Berlin tätig sind, sind hier eher selten. Um der maximalen Ausnutzung von Bauland Rechnung zu tragen, sollte über die Ausrichtung des Wohnungsbaus in Richtung altersgerechtes- bzw. Generationswohnen nachgedacht und dies auch befördert werden. Damit würden im ländlich geprägten Bereich (Grundfunktionaler Schwerpunkte), ggf. eher Einfamilienhäuser auf den Markt kommen, welche ansonsten von z. B. nur einer Person bewohnt werden würden.

Es sollten Aussagen getroffen werden, wer wann die Entwicklungskonzepte beauftragen und finanzieren wird.

LK OSL erstellt am
Referenznr.: 2021-09247

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