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Ökologische Siedlung im Baurecht des Bundes vorschlagen

Siedlungsentwicklung und Wohnungsmarkt

Die beiden Bundesländer sollen neben den üblichen Baugebieten wie Allgemeines Wohngebiet oder Urbanes Gebiet die neuer Kategorie "Ökologische Siedlung" vom Bund fordern.

Dort dürfen dann nur Plusenergiehäuser als Einzel- Doppel- oder Reihenhäuser gebaut werden. Als Baumaterialien dürfen ab Oberkante Fundament nur Holz und nachwachsende Rohstoffe für tragende Bauteile, die Dämmung und die Fassade verwendet werden.

Die Gebäude müssen am Nutzungsende einfach zerlegbar sein und eine Zerlegungsanleitung ist Teil des Bauantrages.

Die Gärten müssen naturnah angelegt werden und die Versiegelung ist auf das absolute Minimum zu beschränken.

 

 

Till Ratzeburg erstellt am
Referenznr.: 2021-09245

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