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Schaffung eines zusätzlichen VBB-Angebots (ÖPNV on Demand)

Mobilität

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg sollte dauerhaft ereignisbezogene, zeitlich befristete Verkehrsdienstleistungen in sein Produktreportoire aufnehmen.

Ein solches Verkehrsprodukt sollte als "Sonderfahrt / ÖPNV auf Nachfrage" (public transportation on demand) deklariert werden und vor allem mit Bussen, Straßenbahnen, Kleinbussen oder Schiffen mit zeitlich festlegbarem Zeitraum und Takt vom jeweiligen Veranstalter gebucht und bezahlt werden können. Bei entsprechend zu erwartenden großen Publikumszahlen sollte die Einrichtung derartiger Linien vom zuständigen Bezirksamt oder der jeweiligen Brandenburger Kommune auch kurzfristig verpflichtend angeordnet werden können. Der Veranstalter könnte dann gegebenenfalls die entstehenden Kosten in seine Ticketpreise mit einkalkulieren. Fahrgäste von solchen temporären ÖPNV-Angeboten sollten mit dem entsprechendem Verantstaltungsticket oder alternativ mit einem ganz normalen, laut Tarifgebiet gültigen VBB-Ticket dieses Verkehrsmittel nutzen können. 

 

Als mögliche Einsatzzwecke kämen unter anderem in Frage:

- die internationale Luftfahrtausstellung ILA

- Baumblütenfest in Werder

- Spreewald

- Großveranstaltungen auf dem Messegelände, im Olympiastadion, am 1. Mai oder zu Silvester

- Sportveranstaltungen / Fussballspiele

- Veranstaltungen auf dem Tempelhofer Feld (z. B.Pyronale)

- Tage der offenen Tür bei Großunternehmen (ähnlich Lange Nacht der Wissenschaften)

- Betriebsversammlungen oder Großveranstaltungen bei Großunternnehmen, Öffentlichen Arbeitgebern (z. B. Beyer, BMW, Mercedes, Charitè, Vivantes, Polizei, Ministerien)

- Großdemonstrationen auf zentralen Plätzen, zwischen Brandenburger Tor und Siegessäule usw.

- Alternativangebot bei Streiks auf Teilstrecken

 

Wichtig dabei sollte sein, dass solche Angebote unter Berücksichtigung verfügbarer Kapazitäten bei der BVG und anderen Verkehrsanbietern des VBB oder auch privaten Anbietern nach vorher jährlich zu definierenden Katalogpreisen sowohl von kommunaler als auch von kommerzieller Ebene (Einzelunternehmen oder regionalen Interessengruppen) gebucht werden können und stets zeitlich befristet sind. Entscheidend für die Genehmigung sollte das Erreichen eines Mindestanzahl von zusätzlichen Fahrgästen gegenüber dem Alltag sein. Abweichend zum normalen Linienverkehr sollten die dafür notwendigen Haltestellen unter Beachtung geltender Sicherheitsbestimmungen ereignis- und situationsbezogen festgelegt werden können.

Frank Fischer bearbeitet am
Referenznr.: 2021-09103

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