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Kennzeichenpflicht für Radfahrende

Mobilität

Es soll eine Kennzeichenpflicht für Radfahrende eingeführt werden, damit diese bei Verstößen, speziell gegenüber Fussgängern, schneller identifiziert und bestraft werden können. Darüber hinaus ist das Radfahren auf Gehwegen nicht mit Bußgeld zu belegen, sondern als Straftat zu werten.

Uwe-2021 erstellt am
Referenznr.: 2021-09076

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