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Befugnis für Bürgerbeauftragte zu Polizeifragen (GKDZ)

Weltoffenheit, internationale Vernetzung und Zusammenarbeit mit Polen

Auf Nachfrage zu unseren neuen Bürgerbeauftragten für Polizeifragen, ob diese auch die Berechtigung haben werden, an überregionalen polizeilichen Einrichtungen wie dem GTAZ zu ermitteln, antwortete man mir, das sei nicht möglich (nur innerhalb Berlins). Ich brauche aber das Gleichgewicht zwischen der Macht der Exekutive einerseits, und den Kontrollen gegen Missbrauch / bzw. zur einfachen Fehlerkorrektur und Verbesserungen andererseits. Und die Polizei arbeitet ja auch überregional mit anderen zusammen. Bitte erwirken Sie doch die überregionale Zusammenarbeit für unsere Bürgerbeauftragten, damit zum Beispeil im GKDZ ermittelt werden kann, sollten unschuldige Bürger dort ungerechtfertigter Überwachung ausgesetzt werden. Oder umgekehrt: stellen Sie sicher, dass es keine Zusammenarbeit gibt mit denen, die sich dann nicht auch prüfen lassen durch unsere Bürgerbeauftragten (das gilt insbesondere für unsere Nachbarn in Polen, deren Justizsystem ja noch schlimmer angeschlagen ist, als das unsere, das Edward Snowdens Zeugenschutz verweigerte). Ich benötige unbedingt die Bürgerbeauftragten in dieser Zeit, in der es so nahezu aussichtslos erscheint, das Trennungsgebot (Geheimdienst: read-only), die nicht-Unterwanderung der Polizei durch rechte Extremisten, die Aufrichtigkeit in Untersuchungsausschüssen ( NSU, Amri, ...), die Medienfreiheit (Definitionen: Julian Assange z.B. ist Journalist, kein "Agent", netzpolitik.org ist kein "Landesverräter", ...) zu verteidigen, wie wir sie doch mit unserem Geschichtswissen (!) verteidigen müssen. [ "GKDZ"=Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum zur polizeilichen Telekommunikationsüberwachung / Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin ]

Irene erstellt am
Referenznr.: 2021-09066

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