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Sicherheitsabnahme von Radverkehrsanlagen durch Senatoren

Mobilität

Die Sicherheit von Radverkehrsanlagen wird verpflichtend durch Senatoren und Bürgermeister überprüft, indem diese alleine im Berufsverkehr Radverkehrsanlagen auf einem Fahrrad benutzen und eine zusammenhängende Strecke von mindestens 5km zurück legen. Jeder Senator überprüft mindestens eine Strecke pro Woche, wobei jeder Senator maximal drei Wochen pro Jahr aussetzen darf. Es sollen stadtweit alle Strecken abgefahren werden, bis Streckenabschnitte erneut überprüft werden. Senatoren dürfen sich durch die eigenen Eltern oder minderjährigen Kinder begleiten lassen.

riva erstellt am
Referenznr.: 2021-09052

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