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Sharing Services zur Erweiterung ihres Radios verpflichten

Mobilität

"The last Mile" wird zur Lachnummer, wenn sich sämliche Sharing Services aussuchen dürfen in welchem Flickenteppich sie operieren. Manche nutzen tatsächlich nur den Berliner S-Bahn-Ring als Außengrenze, was dank ÖPNV defacto keinen echten Mehrwert hat.

Es muss einen Zwang bei der Erstzulassung geben, welcher das jeweilige Stadtgebiet bspw. Berlin oder Potsdam) bis an die Außenränder abdeckt. Im Rahmen einer Erweiterung (zeitliche Verpflichtung wie bspw nach 1 Jahr der Zulassung) müssen die Unternehmen die Verknüpfung zwischen einzelnen Städten herstellen, bspw Berlin und Potsdam oder Berlin und Frankfurt. Dabei sollten beim Abstellen die gleichen Regeln / Preise gelten wie "nur in Berlin" oder "nur in Potsdam". Zusätzlich sollte man sie auch dazu verpflichten, strategische Punkte in einem Radios von x km außerhalb des jeweiligen Stadtgebietes abzudecken. Das könnten ausgesuchte Naherholungsgebiete (zB. Seen) oder Gedenkstätten sein.

Das betrifft Autos genauso wie Roller, "Tret"-Roller und Fahrräder.

madleneleen bearbeitet am
Referenznr.: 2021-09043

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