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Beschleunigte Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes

Mobilität

Es bedarf duiingend merh Einsatz bei der Umsetzung der Auflagen aus dem Personenbeförderugnsgesetzzes inBezug auf die arrierefreiheit. Bis zum 01.01.2022 soll der Zugang zu den Bahnhöfen barriefrei sein. Eszeichnet sich jedoch ab, dass die Frist nicht eingehalten werden kann. Dies betriefft sowohl den Zugang zu diversenen Bahnhöfen,hier in Berlin vor allem die U-Bahn wie auch dieBarrierefreiheit der Regionalzüge. Bei der U-Bahn wurden viele Aufzüge noch nicht errichtet, deren geplanter Einbau wie z.B. am U Paull-Sternstraße von 2019 auf den jüngsten Tag verschoben. Dabei liegt dieser günstig für die Wasserstadt, die Verstärkerbusse des 139 enden dort.

Der SPNV ist nur an 24stündiger Voranmeldung nutzbar und scheidet somit als spontan nutzbares Verkerhsmittel, weil es z.B. bei der S-Bahn eine Störung gibt, aus.

 

A.N. erstellt am
Referenznr.: 2021-08936

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