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Bewohnerbeiräte stärken

Personal in der Pflege Ich gehöre zur Altersgruppe 65plus.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin langjähriges Mitglied eines Bewohnerbeirats in einer Pflegeeinrichtung. Der Beirat hat die Aufgabe, die Interessen der Bewohner und Bewohnerinnen gegenüber der Leitung der Einrichtung zu vertreten, und somit die Mitwirkung und Teilhabe bezogen auf die Angelegenheiten des Heimbetriebes sicherzustellen.

Wenn ich mir die vielen Sitzungsprotokolle der letzten Jahre durchlese, dann ist von Mitwirkung durch den Beirat keine Spur zu entdecken. Abgeschlossene Planungen der Einrichtungsleitung, wie aktuell das Schutzkonzept während der Pandemie, wurden erst auf Nachfrage mitgeteilt. Vorschläge des Beirats, die z.B. die Aufenthaltsqualität der Bewohner und Bewohnerinnen verbessern könnten, werden verworfen oder nur bei Übereinstimmung mit eigenen Planungen langfristig berücksichtigt. Nach eigener Einschätzung sind wir für die Heimträger ein lästiges Gremium das, weil vom Gesetzgeber gefordert, geduldet wird.

Meine dringende Bitte an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung lautet: Ändern Sie das Heimgesetz für die Beiräte im Land Berlin von einem Mitwirkungsrecht in ein Mitbestimmungsrecht für die in der Mitwirkungsverordnung angegebenen Angelegenheiten. Grundlage dafür könnte die Durchführungsverordnung des Landesheimgesetzes (Abschnitt 3, §11 bzw. Abschnitt 4 §19) von NRW und Schleswig-Holstein sein.

Mit freundlichen Grüßen

W. Rösner

W. Rösner erstellt am
Referenznr.: 2020-07228

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