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Der Einwohner fragt-der Stadtrat antwortet

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7. Einwohnerfrage Joachim Neu

 Projekt City-West 2040

 

  1. Wie kann es sein, dass unter Federführung des BA keine zivilgesellschaftlichen Organisationen beteiligt waren, es sich im Grunde um ein Projekt von AG City und IHK handelt?

 

  1. In der Berliner Zeitung wurde heftig Kritik an der Konzeption geäußert. Wie entgegnet das BA dieser? https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/city-west-hochhaeuser-durch-die-hintertuer-li.85935?lid=true https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/hochhaeuser-in-der-city-west-interessengeleitete-planung-li.85960?lid=true

 

  1. Meint nicht das BA, dass  begleitend ein "Milieuschutz" für das "urbane Wohnen" in der gesamten City West als Planungsraum nötig ist, damit das Projekt nicht auf Kosten der Anwohnerschaft verwirklicht wird?  

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Die Initiatoren der Charta sind:

-         das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin

-         die Arbeitsgemeinschaft AG City e.V.

-         die Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin)

-          der Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e.V. (VBKI) und

-         der Deutscher Werkbund Berlin e.V.

 

Die Projektleitung liegt bei der City Dienst GmbH, deren Tochtergesellschaft „BID Ku’damm-Tauentzien GmbH“ auch Aufgabenträgerin der Immobilien- und Standortgemeinschaft in der City-West ist.

 

Bereits das 16-köpfige Kuratorium ist deutlich breiter aufgestellt als die Fragestellung suggeriert und auch Vertreter*innen der BVV-Fraktionen hatten bereits im Erarbeitungsprozess Gelegenheit sich einzubringen. Entscheidend ist aber, dass in der jetzigen Beteiligungsphase alle zivilgesellschaftlichen Organisationen aber auch Einzelpersonen die vorliegenden Vorschläge kommentieren, modifizieren, kritisieren und ergänzen können und sollen und darüber hinaus eigene Konzepte vorstellen können.

Auch kritische Einwohneranfragen können dazu einen Beitrag leisten, vor allem, wenn diese nicht auf einer Meta-Ebene bleiben.

 

Zu 2:

In den vom Fragesteller angeführten Artikeln wurden zwei Kritikpunkte geäußert.

Im Kommentar in der Berliner Zeitung vom 5.6.2020 wird der Bau von Hochhäusern grundsätzlich abgelehnt. Dazu heißt es:

„Wo Hochhäuser wirklich sinnvoll sind, ist jedoch eine Entscheidung, die das Land Berlin zu treffen hat. Also die Bezirke oder die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.“

 

Hierzu kann festgehalten werden: der Diskurs über die Charta City West 2040 ersetzt keine Entscheidung des Landes. Darüber hinaus ist dieser Aspekt zwar für Grundstückseigentümer*innen wirtschaftlich sehr bedeutsam, die Debatte über die Zukunft der City West sollte aber nicht darauf verkürzt werden.

 

Der weitere Kritikpunkt stützt sich auf Äußerungen eines Fraktionsvorsitzenden in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf und bezieht sich auf die Beteiligung von Investoren an der Entwicklung der Charta. Hierzu wurde auch schon in der Berliner Zeitung vom 5.6.2020 berichtet:

„Schruoffeneger verteidigt das Vorgehen des Bezirks. Er glaube, dass der bisherige Prozess ein offener Dialog gewesen sei. Das bedeute nicht, dass alle Beteiligten sämtliche Ziele teilten. Jetzt sei die Bürgerbeteiligung für die Charta gestartet worden. Spätestens bei der Auswertung werde der Prozess in „kommunale Hoheit“ gehen. Es müsse am Ende nicht bei den 79 Ziel-Vorschlägen bleiben, so Schruoffeneger. Wenn im Rahmen der Beteiligung weitere 20 Vorschläge kämen, seien es eben 20 mehr. „Wir steigen jetzt in den offenen Prozess ein“, sagt der Stadtrat.“

 

Die Beteiligung läuft aktuell auf der Plattform „mein.berlin“ und es sind bereits zahlreiche Kommentare, darunter auch vom Fragesteller, eingegangen.

 

Zu 3:

Das Vorgehen des Bezirksamts zum Ausweisen von Milieuschutzgebieten läuft relativ unabhängig von der weiteren Entwicklung rund um eine Charta oder einen Masterplan für die City West. Die City West ist kein Planungsraum! Die Einteilung des Bezirks in zur Zeit 57 Planungsräume ist auf der Homepage des Stadtentwicklungsamts zu finden:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-planung/artikel.208687.php

Die planungsraumscharfen Ergebnisse des Grobscreenings zur Identifizierung von Verdachts- und Beobachtungsgebieten für den Erlass weiterer Milieuschutzgebiete ist ebenfalls im Internet abrufbar:

https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/stadtplanung/staedtebauliche-bauberatung/artikel.652304.php

Es ist die Aufgabe und das Selbstverständnis des Bezirksamts, für einen Interessenausgleich zu Sorgen und das Wohl aller Einwohner*innen des Bezirks zu berücksichtigen.

Abschließend kann nicht oft genug wiederholt werden, dass das Erlassen von Milieuschutzgebieten kein politisches Allheilmittel ist, da erstens für einen Erlass nachgewiesenermaßen Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential nachgewiesen werden müssen und zweitens mit den Satzungen zwar die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in ihrer Struktur, aber nicht die einzelnen Mieter*innen geschützt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schruoffeneger

 

joachim neu erstellt am
Referenznr.: 2020-06301

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