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7. Verbindliche Rückmeldung zum Planungsstand und den Ergebnissen der Beteiligung geben

Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger im Bezirk Pankow

Die Bürgerinnen und Bürger Pankows erwarten zu Recht, dass ihr Engagement und die Ergebnisse ihrer Beteiligung gewürdigt und berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitwirkungs- und Entscheidungsspielraum erläutert wird.

Deshalb soll sowohl zum Stand der Planung als auch zu den Ergebnissen der Beteiligung und somit zu den Empfehlungen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger verbindlich eine Rückmeldung erfolgen („Rechenschaftspflicht“). Die Rückmeldung über die Berücksichtigung der Ergebnisse ist transparent und nachvollziehbar zu formulieren und der Bürgerschaft mithilfe geeigneter Informationskanäle zugänglich zu machen. Es soll deutlich werden, wie die Empfehlungen der Bürger und Bürgerinnen in die Entscheidungen eingeflossen sind. Wenn Empfehlungen nicht berücksichtigt wurden, soll dies nachvollziehbar begründet werden.

Innerhalb der Pankower Verwaltung müssen Zuständigkeiten und Ansprechpartner bei der Planung des jeweiligen Vorhabens klar definiert und gegenüber der Bürgerschaft kommuniziert werden. Fachamtsübergreifende Abstimmungen sind eine Grundvoraussetzung für eine klare Kommunikation nach außen.

Das Bezirksamt Pankow wird im Rahmen eines Umsetzungskonzeptes eine Systematik entwickeln, mit der die verbindliche und transparente Kommunikation sichergestellt werden kann. Dabei wird die mögliche Etablierung einer bezirklichen Anlaufstelle für Beteiligung mitgedacht.

Näheres ist im Kapitel des Instruments Beteiligungskonzept beschrieben.

AG.URBAN Moderation bearbeitet am
Referenznr.: 2019-05420

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