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Pflegegeld analog zum Elterngeld

Pflegebedürftig, aber nicht alt

Ein zinsloses Darlehen zur Ermöglochung einer längeren Auszeit für die Pflege von Angehörigen kann sich kaum jemand leisten. Dieses Engagement sollte mit einem staatlichen Pflegegeld (analog zum Elterngeld) unterstützt werden.

KatrinM bearbeitet am
Referenznr.: 2019-05390

Rückmeldung

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erstellt am

Sehr geehrte Frau Katrin M,

wir bedanken uns bei Ihnen für Ihren Beitrag zum Dialog "Pflege 2030". Wir werden Ihre Anregungen aufnehmen und sie in den Prozess der Ergebnisauswertung einfließen lassen. Wenn sie weitere Anregungen für uns haben, freuen wir uns über Ihre Beteiligung - sowohl hier auf www.mein.berlin.de als auch auf den kommenden Veranstaltungen!

Wenn sie weitere Infos zu Pflegegeld benötigen, bitten wir sie unter folgenden Links mal nachzuschauen:

Familienzeit (Pflegezeit) - https://www.wege-zur-pflege.de › familienpflegezeit

SGB X I - https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de › sgbxi

Pflegestützpunkte - https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de

Dort finden sie Informationen und Beratungsangebote zu diesem Thema.

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