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Altglienicke: Köpenicker Straße, Schönefelder Chaussee

Kapitel 5: Lärmminderungsstrategien und Maßnahmen 2018-2023 Straßenlärm

1. Durchfahrtsverbot für Lkw

Die Köpenicker Straße und die Schönefelder Chaussee werden als Abkürzung von vielen Lkw und Pkw zum Autobahnzubringer genutzt. Der Anteil der Lkw liegt inzwischen bei ca. 10% und beginnt werktags bereits ab 04:00 Uhr.

Es sollte den Lkw und Reisebussen das Durchfahren dieser Wohngebiete verboten werden, hierfür gibt es das Ernst-Ruska-Ufer als Ab-/Zufahrt von/zu der Autobahn.

 

2. Einrichten von Fußgängerüberwegen

z.B. Köpenicker Straße Höhe Bushaltestelle Kirche

In den Hauptverkehrszeiten ist das Überqueren der Straße z.T. unmöglich und gefährlich.

 

3. Permanente Geschwindigkeitskontrollen

z.B. Köpenicker Straße

Die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten werden regelmäßig und vor allem bei vorgeschriebenen 30km/h maßgeblich überschritten. In den frühen Morgenstunden fahren Lkw aber auch BVG-Busse hier mindestens 60 km/h anstatt 30 km/h.

 

4. Einrichtung von Radwegen bzw Vorrang für Radfahrer

Der Kfz-Verkehr, also die Nutzung als Durchfahrtsstraße, kann auch dadurch eingeschränkt werden, dass der Radverkehr auf diesen Straßen bevorzugt wird. Beispielgebend kann man sich hierfür die Johannisthaler Chaussee ansehen.

 

 

LMBorck erstellt am
Referenznr.: 2019-04917

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