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Ausgehviertel bleiben unberücksichtigt

Kapitel 5: Lärmminderungsstrategien und Maßnahmen 2018-2023 Sonstiges

Obgleich bei der Erhebung Lärmorte melden unter "Sonstiges" etliche Hinweise von Anwohnern aus den bekannten Berliner Ausgehvierteln eingingen, bleiben sie für den Lärmaktionsplan unberücksichtigt. Das ist nicht akzeptabel!

Acht der TOP 51 Hinweise haben Nachtruhe, Party und Tourismus zum Thema. In der Stellungnahme wird standardmäßig auf die Bezirke verwiesen: "Die zu erwartende Lärmbelästigung wird dabei durch eine Prüfung der Örtlichkeiten und durch eine genau definierte Prognoseberechnung ermittelt. Ist die zu erwartende Belastung der Anwohnenden zu hoch und liegen Beschwerden über die Geräusche der Freiluftgaststätte vor, kann eine Reduzierung der Plätze verlangt oder gegebenenfalls die Ausnahmezulassung verweigert werden. Die Versagung bedeutet, dass der Vorgarten in den Nachtstunden nicht betrieben werden darf." Es gibt jedoch keinen Bezirk, der dies praktiziert.

Das Umweltamt Friedrichshain-Kreuzberg hat in der Simon-Dach-Str. in den vergangenen 10 Jahren wiederholt Lärmpegel deutlich über 60 dB nach 22:00 Uhr gemessen. Lt. Lärmaktionsplan demnach Dringlichkeitsstufe 1: "Überschreitung dieser Werte sollen vorrangig und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden." Hier ist das Land gefordert auf die Bezirke einzuwirken, Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge zu ergreifen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Unterschiede zwischen den Lärmquellen gemacht werden, ob nun durch Verkehr oder verhaltensbedingten Lärm, Gesundheit und Schlaf wird in beiden Fällen durch die Lautstärke beeinträchtigt.

Unfair ist diese Unterscheidung bsplw. auch bei Überprüfung der Miethöhe nach der Spanneneinordnung. Während es für verkehrsreiche Strassen die Voreinstellung "Besonders lärmbelastete Lage" in der Merkmalgruppe Wohnumfeld gibt, fehlt sie in Ausgehmeilen wie z.B. der Simon-Dach-Str.

Hier muss nachgebessert werden. Dies kann durch die Bereitstellung von mehr Personal zur Kontrolle von Auflagen, eine bessere finanzielle Ausstattung der Bezirke für Projekte und Anpassung des Bau- und Gewerberechts um gastronomische Monostrukturen zu vermeiden, realisiert werden.    

   

Karl Fisch erstellt am
Referenznr.: 2019-04875

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