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geduldetes Wohnrecht in Kleingärten gegen höhere Pacht

Warum erlaubt die Stadt nicht ein geduldestes Wohnrecht  ( mit Melderecht ) in Kleingärten gegen höhere Pachtzahlungen ( zB: 6-10 fache der üblichen Pacht ) ? Allein die bundeseinheitliche Regelung der Kleingärten verbietet diese Möglichkeit. Dabei wäre doch eine Sonderreglung denkbar ( wie aus denn 60ern Jahren ). Die kleingärtnerische Nutzungfläche zum Anbau von Obst und Gemüse für die Parzelle müsste dabei jedoch weiterhin beachtet bleiben, nur das man auf Bedarf dort ein vereinfaches und geduldetes Wohnrecht erlangen darf. Mit einer Obergrenze von zBsp 20% der vorhandenen Parzellenanzahl könnten in Berlin bei etwa 73.000 Gärten dadurch etwa 14.000 geduldete Wohnrechte verteilt werden, welche dann anschließend auf dem bisherigen Wohnmarkt wieder frei werden könnten und folglich insgesamt 28.000 neue Wohneinheiten erbringt.

Durch die Obergrenze von max. 20% müsste dadurch auch insgesamt den Kleingartenvereinen nicht als "schädliche Verwendung" zugesichert werden. Auch im Falle der Überschreitung der genehmigten 24 qm Wohnnutzfläche könnte gegen Staffelung in jeweils weiteren 3 qm höhere Pachtzahlungen vereinbart werden, welches jedoch auf insgesamt max. 42 qm beschränkt zu halten ist. Auch eine Erhöhung der Firsthöhe von derzeit 3,50m auf max. 4,20m müsste gegen höhere Pachtzahlung erlaubt werden. Wenn also das Abgeordnetenhaus// Senator für .... eine unbefristete "Sondervereinbarung" mit den Landesverband der Kleingärten "aushandeln" könnte würde das nicht nur mehr Geld in die Haushaltskasse bringen.

Michael Zimmermann bearbeitet am
Referenznr.: 2017-00436

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