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Preisgünstigen Wohnungsanteil per B-Plan großräumig festsetzen

Das BauGB bietet die Möglichkeit per B-Plan z.B. einen Anteil von Wohnraum für bestimmte Ziel- bzw. Bedarfsgruppen oder für förderfähigen (und damit belegungsgebundenen) Wohnraum vorzuschreiben. Von dieser Möglichkeit sollte in Berlin großflächig Gebrauch gemacht werden, um auch bei kleineren Nachverdichtungsvorhaben (für die kein einzelner B-Plan als Vorausetzung zur kooperativen Baulandentwicklung gerechtfertigt wäre), aber ggf. ebenso bei baulichen Maßnahmen im Bestand ein bessere Sozialverträglichkeit zu erreichen.

JS erstellt am
Referenznr.: 2017-00409

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