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05. Beteiligungskonzept entwickeln

Für Projekte der räumlichen Stadtentwicklung wird rechtzeitig ein Beteiligungskonzept entwickelt, das detailliert den Ablauf des Beteiligungsprozesses darstellt. Treten während des Planungsprozesses neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbedingungen auf, soll das Beteiligungskonzept bei Bedarf in Kooperation mit den Beteiligten angepasst werden [Budget und Zeitplanung werden berücksichtigt]*.

In ausgewählten Einzelfällen wird das Beteiligungskonzept partizipativ entwickelt.

Werden Beteiligungsprozesse von Bürgerinnen und Bürger angeregt und von den zuständigen Stellen angenommen, dann wird das Beteiligungskonzept für das Verfahren partizipativ erstellt, [d.h. die Bürgerinnen und Bürger, die Beteiligung angeregt haben, werden Mitglied im begleitenden Projektgremium und das Beteiligungsverfahren mit festlegen.]*

Das Beteiligungskonzept klärt die jeweiligen Rollen und Zuständigkeiten im Prozess und zeigt mögliche Beteiligungsvarianten auf.

Das Beteiligungskonzept soll die Zielgruppen der Beteiligung und vielfältige Beteiligungsmethoden benennen, die das Erreichen verschiedener Zielgruppen fördern.

Zum Beteiligungsprozess gehört die Definition der Form, in welcher das Ergebnis vorliegen soll.

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*Bei Texten, die in eckigen Klammern stehen, war sich das Arbeitsgremium bislang nicht einig, ob sie so oder ob sie überhaupt in den Grundsätze-Entwurf aufgenommen werden sollen.

 

Referenznr.: 2018-03265

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